I.         Allgemeine Bestimmungen

  1. Allen Vereinbarungen mit lindaundfranz liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
  2. Mündliche, zusätzliche oder abweichende Bedingungen und Vereinbarungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für lindaundfranz unverbindlich, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird.

 

                                                          II.         Angebote

  1. Die Preisangebote behalten 4 Wochen Gültigkeit ab Datum des Angebots, es sei denn, dass ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird. lindaundfranz behält sich das Recht vor, jeder Zeit von dem Angebot zurück zu treten, sofern keine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers vorliegt.

 

                                                        III.         Eigentumsvorbehalt

  1. Solange der vereinbarte Preis vom Auftraggeber nicht beglichen ist, hat lindaundfranz das Recht, dem Auftraggeber jegliche Nutzung an den Arbeitsergebnissen zu untersagen. Das je nach Auftrag vereinbarte zu übertragene Nutzungsrecht gilt erst mit vollständiger Bezahlung als übertragen. Ebenso behält sich lindaundfranz bis zur vollständigen Bezahlung das Recht auf Eigentum am gelieferten Material vor.
  2. Die dem Auftraggeber zustehenden Nutzungsrechte und deren Ausübung kann der Auftraggeber nicht auf Dritte übertragen.
  3. An Entwürfen und Werkzeichen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Im Falle einer Präsentation können die Originale als Leihgabe beim Auftraggeber verbleiben, müssen aber nach angemessener Frist unbeschädigt zurückgegeben werden.
  4. Jeder Standortwechsel von Eigentumsvorbehaltsware und alle Eingriffe Dritter hierauf sind lindaundfranz unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

                                                       IV.         Urheberrecht und Nutzungsrechte Fotografien

  1. Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Fotografin Linda Franz (im Folgenden lindaundfranz genannt) ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist lindaundfranz alleinige Inhaberin aller Verwertungsrechte an Ihrem Werk. Die Fotografien bleiben ihr Eigentum.
  2. lindaundfranz überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliches Nutzungsrecht der Fotografien zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z. B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung.
  3. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von lindaundfranz. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
  4. Bei Verwendung Ihrer Fotografien hat lindaundfranz Anspruch, als Urheber benannt zu werden.
  5. Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf – soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht – der Zustimmung von lindaundfranz.
  6. Der Auftraggeber stellt lindaundfranz nach Veröffentlichung Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.

 

                                                         V.         Urheberrecht und Nutzungsrechte Design-Leistungen

  1. Die Entwürfe und Designarbeiten dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Alle Änderungen, auch nachträgliche Ergänzungen etc., der Designarbeiten sind ausschließlich von lindaundfranz durchzuführen.
  2. Die Designarbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten.
  3. Vorschläge oder eine sonstige Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
  4. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren zu jeglichem Verwendungszweck verbleibt auch vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung oder bei Erwerb des ausschließlichen Nutzungsrechtes gemäß § 31 Abs. 3 UrhG, bei lindaundfranz. Nachdruck, Vervielfältigung oder Vertrieb der Produkte ist ohne die Genehmigung von lindaundfranz nicht gestattet.
  5. Nicht übertragen werden die Rechte an jeglichen Vorentwürfen/Designs, die während der Entwurfs- und Entwicklungsphasen von lindaundfranz erstellt und gestaltet und vom Auftraggeber nicht als final ausgewählt abgenommen worden sind, sowie die Rechte an vorbestehenden Werken, die von lindaundfranz entwickelt worden sind oder in ihrem Eigentum stehen.

 

                                                       VI.         Gestaltungsfreiheit und Firmentext

  1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
  2. lindaundfranz behält sich das Recht vor, den Firmentext und/oder das Firmenzeichen nach Maßgabe gegebenen Raumes auf Vertragserzeugnissen aller Art anzubringen und in die Gestaltung von Design-Leistungen mit einzubinden.

 

                                                      VII.         Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Banküberweisung gilt der Tag der Valuta auf dem Konto als Zahlungseingang.
  2. Bei Bonitätsverlust oder Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist lindaundfranz berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge und noch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig zu stellen und Überweisung bzw. Barzahlung zu verlangen. lindaundfranz ist ebenfalls berechtigt alle erteilten Aufträge zu kündigen, die Weiterarbeit an ihnen einzustellen und die angefallenen Arbeiten und Kosten in Rechnung zu stellen.
  3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank seit dem Fälligkeitsdatum zu bezahlen.

 

                                                    VIII.         Stornierung, Rücktritt und Zeitüberschreitung

  1. Widerruft der Auftraggeber sein Vertragsangebot oder tritt er vom Vertrag zurück, nachdem die Leistungen erbracht wurden, so sind die Leistungen angemessen zu vergüten. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den lindaundfranz entstandenen Nachteilen, wofür die betriebliche Kalkulation maßgebend ist.
  2. Das Recht auf Rücktritt vom Vertragsabschluss seitens des Auftraggebers erlischt 10 Tage nach Bestellung oder Auftragsbestätigung, oder bei Lieferung, wenn die Lieferung vor 10 Tagen nach Bestellung erfolgt. Sämtliche hieraus entstehenden Nachteile und Kosten trägt der Auftraggeber, wobei die betriebliche Kalkulation maßgebend ist.
  3. Das Recht des Auftraggebers nachzuweisen, ein Schaden sei nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden, bleibt unberührt.
  4. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von lindaundfranz zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann lindaundfranz – ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte – ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus lindaundfranz nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht lindaundfranz das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von lindaundfranz begonnen wurde.
  5. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten (z. B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte bei Fotografien, durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen usw.) so kann lindaundfranz verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht.

 

                                                       IX.         Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von lindaundfranz gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. lindaundfranz ist nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.
  2. Der Auftraggeber ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die an lindaundfranz von ihm überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien für die vereinbarten, von lindaundfranz zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
  3. Soweit lindaundfranz notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  4. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, die durch äußere Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Auftraggebers verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Auftraggeber selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von lindaundfranz ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen
  5. Für Fehler, die durch vom Auftraggeber eingereichte Auftragsunterlagen, Entwürfe, Skizzen, Materialien etc. veranlasst sind, haftet lindaundfranz ebenso wenig, wie für bei Korrekturabzügen nicht vom Auftraggeber erkannte und nicht rechtzeitig gerügte Fehler.
  6. lindaundfranz verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadenersatzansprüche gegen lindaundfranz sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
  7. Grundsätzlich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, bietet lindundfranz eine Gewährleistung nur insoweit, wie der jeweiliger Zulieferer oder Hersteller des Vertragserzeugnisses eine Gewährleistungsfrist gewährt.
  8. Beanstandungen jeglicher Art sind binnen einer Frist von sieben Tagen ab Lieferdatum schriftlich mitzuteilen, unter gleichzeitiger Übersendung der bemängelten Ware. Erfolgt die Rücklieferung der bemängelten Ware nicht innerhalb dieser Frist wird die Rücknahme und eine Ersatzleistung verweigert. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als vereinbarungsgemäß ausgeführt.

 

                                                         X.         Lieferzeit und -termine

  1. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung und nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen, wie Manuskript, Fotos etc., sie endet am Tage der Fertigstellung des Vertragserzeugnisses oder dem Erhalt der Ware durch den Zulieferer oder Hersteller bei lindaundfranz.
  2. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung eine Änderung des Vertrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen oder Lieferschwierigkeiten mit sich bringt, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
  3. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie auch in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, verursacht durch Streik, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte  Überschreitung der Lieferzeit und/oder des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder lindaundfranz für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

 

                                                       XI.         Korrektur und Produktionsüberwachung

  1. Texte werden von lindaundfranz nach bestem Wissen sorgfältig gelesen. Korrekturabzüge, Andrucke und Proofs sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und lindaundfranz erklärt zurückzugeben. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  2. Bei Leistungen mit Einräumung eines Nutzungsrechtes erfolgt die Produktions- und Drucküberwachung grundsätzlich durch lindaundfranz. lindaundfranz ist berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

 

                                                      XII.         Datenschutz und Schweigepflicht

  1. lindaundfranz ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

 

                                                    XIII.         Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile der Geschäftssitz von Linda Franz.

 

                                                   XIV.         Schlussbestimmungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers haben keinerlei Gültigkeit, soweit sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen von lindaundfranz entgegenstehen.
  2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Vertragssprache ist jeweils deutsch.

 

Stand: Juni 2012